Ablauf eines Immobilienkaufs in Spanien
Im Folgenden stellen wir Ihnen zur Orientierung einige Eckpunkte, die es beim Erwerb einer Immobilie in Spanien zu beachten gilt. Für eine Kaufabwicklung ist jedoch immer ratsam, einen Fachanwalt hinzuzuziehen, der Ihre Interessen rechtssicher vertritt, die Vertragsgestaltung übernimmt und die obligatorischen Unterlagenprüfungen auf vorhandene Genehmigungen sowie mögliche Immobilienbelastungen durchführt.
N.I.E
Die spanische Ausländer-Identifikationsnummer: Wer einen längeren Aufenthalt in Spanien plant, kommt um die Beantragung der N.I.E nicht herum. Die N.I.E dient in Spanien als eine Steuernummer und wird von daher für so gut wie alle Verwaltungsakte zwingend benötigt. Die N.I.E. wird in Spanien immer dann gebraucht, wenn Sie eine Immobilie erwerben und Steuererklärungen abgeben möchten.
Zeitdauer: von 1 bis 3 Wochen
Bankkonto
Für die Abwicklung eines Immobilienkaufs wird in der Regel ein Bankkonto in einer spanischen Bank benötigt, sodass das Geldtransfer innerhalb dieses Landes stattfinden kann.
Zeitdauer: innerhalb einer Woche
Kaufvertrag
Im Unterschied zu Deutschland ist die Eintragung in das Grundbuch nicht notwendig, um das Eigentum an einer Immobilie in Spanien zu erwerben. Dafür reicht auch ein "einfacher" privatrechtlicher Vertrag aus. Für die eindeutige Zuordnung als neuer Eigentümer/in in Augen der Behörden wird jedoch der notarielle Kaufvertrag (escritura pública de compraventa) zur Vorlage beim Amtsgericht benötigt und aus diesem Grund auch empfohlen.
Zeitdauer: ca. 3 Wochen
Anzahlung
Nach dem Abschluss des Kaufvertrags ist nach Gepflogenheiten in Spanien eine Anzahlung bis zu 10 % des Kaufpreises an den Verkäufer zu leisten.
Zeitdauer: ca. 1 bis 2 Wochen
Beurkundung
Im Zuge der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages für Ihre neuerworbene Immobilie werden die restlichen 90 % von Höhe des Kaufpreises an den Verkäufer überweisen bzw. ausgezahlt.
Zeitdauer: ca. 1 bis 2 Wochen
Vormerkung
Nach dem Abschluss eines burkundetem Kaufvertrags, kann vom Notar die Vormekrung im spanischem Grundbuch erfolgen ("Registro de la Propiedad"). Diese Rechtswikung sichert den Käufer grundsätzlich bis zu seiner Eintragung in das Grundbuch ab.
Zeitdauer: max. 60 Tage
Grunderwerbsteuer
Die Bezahlung der Grunderwerbsteuer sollte unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags durchgeführt werden, denn erst nach der Vorlage einer Quittung über die Zahlung, kann die endgültige Eintragung in das spanische Grundbuch erfolgen.
Zeitdauer: innerhalb 30 Tage
Grundbuch
Sofern die zuvorgenannten Schritte ordnungsgemäß abgeschlossen sind, kann die Eintragung in das spanische Grundbuch ("Registro de la Propiedad") als neuer Eigentümer/in finalisiert werden.
Zeitdauer: ca. 2 Wochen
Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb
Anders als in Deutschland fällt bei den Neubauten in Spanien anstelle einer Grunderwerbssteuer die Mehrwertsteuer (IVA - "Impuesto sobre el Valor Añadido") an. Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung, die im Zusammenhang mit dem Erwerb Ihrer Immobilie in Spanien infrage kommt, sollte von einem Steuerberater entsprechend der jeweils aktuell geltenden und Standort bezogenen Sätzen ermittelt werden.
- Notarkosten: 1%
- Eintragung im Grundbuch: 0,3%
- Grunderwerbssteuer: 6 - 11 %
- Mehrwertsteuer: 10%
- Wertzuwachssteuer: über Gemeinde
- Hypothekensteuer: 1,2% v.H. Hypoth.
- Provision Immobilienmakler: 3 - 7 %
- Rechtsanwaltskosten: 1 - 1,5 %